Sub Bavaria:Satzung

aus sub-bavaria, dem Internet-Lexikon der bayerischen Subkulturen
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Bevor man sich zur Gründungsversammlung trifft, sollte man vor allem den entscheidenden Paragraphen formulieren...

§ 2 Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.

Zweck des Vereins ist ...

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben des Wikis www.sub-bavaria.de, durch die Veranstaltung von Konzerten, Ausstellungen, Lesungen, Filmvorführungen, Multimedia-Events und Festivals, die alle Kunstformen vereinen.

(3) Der Verein ist ... (z.B.) politisch unabhängig / konfessionell neutral.