Sub Bavaria:Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

aus sub-bavaria, dem Internet-Lexikon der bayerischen Subkulturen
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(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.


Zweck des Vereins ist ...
Zweck des Vereins ist die Förderung des Austauschs zwischen Künstlern und Aktivisten innerhalb Bayerns, die Dokumentation verschiedenster Sub-Kulturen in Bayern...


(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben des Wikis www.sub-bavaria.de, durch die Veranstaltung von Konzerten, Ausstellungen, Lesungen, Filmvorführungen, Multimedia-Events und Festivals, die alle Kunstformen vereinen.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben des Wikis www.sub-bavaria.de, durch die Veranstaltung von Konzerten, Ausstellungen, Lesungen, Filmvorführungen, Multimedia-Events und Festivals, die alle Kunstformen vereinen.


(3) Der Verein ist ... (z.B.) politisch unabhängig / konfessionell neutral.
(3) Der Verein ist ... (z.B.) politisch unabhängig / konfessionell neutral.

Version vom 3. Juli 2007, 09:52 Uhr

Bevor man sich zur Gründungsversammlung trifft, sollte man vor allem den entscheidenden Paragraphen formulieren...

§ 2 Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Austauschs zwischen Künstlern und Aktivisten innerhalb Bayerns, die Dokumentation verschiedenster Sub-Kulturen in Bayern...

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben des Wikis www.sub-bavaria.de, durch die Veranstaltung von Konzerten, Ausstellungen, Lesungen, Filmvorführungen, Multimedia-Events und Festivals, die alle Kunstformen vereinen.

(3) Der Verein ist ... (z.B.) politisch unabhängig / konfessionell neutral.