Sub Bavaria:Satzung: Unterschied zwischen den Versionen

aus sub-bavaria, dem Internet-Lexikon der bayerischen Subkulturen
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(kann mich grad irgendwarum nicht anmelden - aka)
 
K (jetzt mit anmeldung ;-))
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§ 2 Vereinszweck
§ 2 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Vereins ist ...
Zweck des Vereins ist ...
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch ...
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch ...
(3) Der Verein ist ... (z.B.) politisch unabhängig / konfessionell neutral.
(3) Der Verein ist ... (z.B.) politisch unabhängig / konfessionell neutral.

Version vom 3. Juli 2007, 09:41 Uhr

Bevor man sich zur Gründungsversammlung trifft, sollte man vor allem den entscheidenden Paragraphen formulieren...

§ 2 Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.

Zweck des Vereins ist ...

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch ...

(3) Der Verein ist ... (z.B.) politisch unabhängig / konfessionell neutral.